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Wirtschaftsförderungen Land Tirol

Wirtschaftsförderungen des Land Tirol

Die Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Wirtschaftsförderungen im Amt der Tiroler Landesregierung ist zuständig für die Tiroler Wirtschaftsförderungen.

Kontaktadresse:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
Email: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Homepage Sachgebiet Wirtschaftsförderung: www.tirol.gv.at/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu den Wirtschaftsförderungen, die ab 1.1.2012 allen Tiroler ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen zugänglich sind.


Tiroler Kleinunternehmensförderung

Ziel der Tiroler Kleinunternehmensförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Kleinunternehmen in Tirol. Gefördert wird die Ansiedlung und Entwicklung von Kleinunternehmen (KU).
Bei der Entwicklung von Kleinunternehmen werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt

  • Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte,
  • Anwendung neuer Technologien,
  • Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen sowie
  • Qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5% der förderbaren Kosten. Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Aufschlag von bis zu 10% gewährt werden. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 100.000,- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 500.000,- begrenzt.

Richtlinie Tiroler Kleinunternehmensförderung (Gesamtversion).

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.


Tiroler Förderung von Energiesparmaßnahmen

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden.

Die Förderungsschwerpunkte liegen in der Förderung von

  • Solaranlagen
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Wärmepumpen
  • Effiziente Energienutzung (Wärmerückgewinnung und gebäudebezogene Haustechnik).

Richtlinie Förderung von Energiesparmaßnahmen (Gesamtversion).

Zuständige Ansprechpartnerin im Amt der Tiroler Landesregierung ist Frau Christine Seidl.


Tiroler Förderung von Initiativprojekten

Die Ziele der Förderung liegen in der

  • Unterstützung und Motivierung von Unternehmen bei der Entwicklung von Innovations- und Kooperationsprojekten, insbesondere in der Initialphase,
  • Steigerung der Beteiligungsquote von Tiroler Unternehmen an Förderungsprogrammen des Landes, des Bundes und der EU,
  • Klärung der Realisierbarkeit von Projekten, bevor in größere Projektvorhaben investiert wird,
  • Verbesserung der Zugänge zu öffentlichen Förderungsmitteln zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals,
  • Erweiterung des unternehmensinternen Know-hows zu Förderungsprogrammen und entsprechendem Projektmanagement.

Gefördert werden Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anbahnung von Projekten entstehen, wie

  • die Analyse der wirtschaftlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit,
  • die Anbahnung von Projektkooperationen oder
  • die Analyse der technischen Machbarkeit.

Die Förderung wird als Einmalzuschuss bis zu maximal 75 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Expertisen, erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) gewährt. Die Obergrenze der Förderung beträgt € 5.000,-- pro Projekt.

Zusätzlich zur Technologieförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von max. € 500,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.
Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann ein weiterer Bonus von max. € 500,- gewährt werden.
Die max. Förderobergrenze beträgt somit € 6.000,- pro Projekt.

Richtlinie Förderung von Initiativprojekten (Gesamtversion).

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.


Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung

Zielsetzung der Förderung ist die Forcierung der Forschungs-, Technologieentwicklungs- und Innovations-tätigkeit der kleinstrukturierten Wirtschaft in Tirol. Die Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung erstreckt sich in erster Linie auf Unternehmen des produzierenden Sektors und des produktionsnahen Dienstleistungssektors.

In diesem Rahmen werden Projekte, die

  • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer,

führen, gefördert.

Die Förderung wird als Einmalzuschuss bis zu maximal 30 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungs-, Konzept- und Studienkosten, etc.) gewährt.

Zusätzlich zur Technologieförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.

Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projektes kann ein weiterer Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,-ge währt werden. Die max. Förderungsintensität beträgt somit 40 % der förderbaren Kosten.

Richtlinie Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (Gesamtversion).

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.


Tiroler Kooperationsförderung

Ziel der Förderung ist die Initiierung von Kooperationen und damit die Steigerung der Innovation und des Technologietransfers. Angestrebt werden Kooperationen zwischen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und der gewerblichen Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen. Weiters sollen durch Qualifizierungs- und Organisationsprojekte nachhaltige Kooperationen geschaffen werden.

Gefördert werden

  • Technologie- und Innovationsprojekte inklusive Begleitmaßnahmen (Technologie- und Innovationsprojekte zum Aufbau von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie zwischen Unternehmen),
  • Qualifizierungsprojekte (Qualifizierungsprojekte sind Kooperationen, die zur Deckung eines definierten Qualifizierungsbedarfes eingerichtet werden) und
  • Organisationsprojekte (Organisationsprojekte sind Kooperationen, die durch gemeinschaftliche Entwicklung und Aufbau von Support-Strukturen Innovationsprozesse vorantreiben).

Technologie- und Innovationsprojekte werden mit einem Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, externe Entwicklungskosten, Materialkosten, etc.) gefördert. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. € 50.000,-- betragen; die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 300.000,-- begrenzt.

Qualifizierungs- und Organisationsprojekte werden mit einem Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.). Die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 75.000,-- begrenzt.

Zusätzlich zur Kooperationsförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.

Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann dem diese Maßnahme betreffenden Unternehmen ein weiterer Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.

Richtlinie Tiroler Kooperationsförderung (Gesamtversion).

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.


Tiroler Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung - Programmlinie 2: Förderung von F&E-Konsortien (K-Regio)

Zielsetzung der Förderung ist die Erhöhung der regionalen Quote für Forschung und Entwicklung sowie die Intensivierung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sowie die verstärkte industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen.
Gefördert werden die Kooperationen mit mindestens drei Partnern, die sich bereits als Konsortium konstituiert haben.

Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt:

  • Mindestens zwei Partner müssen Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können.
  • Weiters können auch Unternehmen Förderungsnehmer sein, die Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg sind (ab 1.1.2012).
  • Zusätzlich muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung in das Projekt einbezogen werden.
  • Mindestens ein KMU muss Teil des Konsortiums sein. Zusätzlich gilt, dass höchstens 70% der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können.
  • Mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten.
  • Die Konsortien müssen in Form eigener Rechtspersonen, wie dies zum Beispiel Vereine oder GmbHs sind, organisiert sein. Bei Kooperationen mit max. fünf Mitgliedern sind auch GesbR möglich.
  • Die Kooperation muss bei Antragsstellung ein Konzept über das nachhaltige Bestehen der Kooperation vorlegen.
  • Mitglieder der Konsortien können natürliche Personen, juristische Personen (wie insbesondere Vereine, Kapitalgesellschaften, Universitäten gemäß § 6 Universitätsorganisationsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper, Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen) oder Personengesellschaften sein.
  • Natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die innerhalb der Bundes- und Landesverwaltung stehen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden

  • mehrjährige kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • inhaltliche Ausrichtung (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung). 

Die Förderung wird als Zuschussförderung bis zu maximal 45 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Instrumente oder Ausrüstung, externe Leistungen, etc.) gewährt. Die Förderung beträgt maximal 300.000,- € pro Jahr. Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre.

Richtlinie Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung - Programmlinie 2: Förderung von F&E-Konsortien (K-Regio) - (Gesamtversion).

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.


Direktdarlehen an Kleinstunternehmen des Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Durch die Vergabe von zinsgünstigen Direktdarlehen soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Tirols gestärkt werden.

Dabei werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt:

  • Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen, insbesondere durch Jungunternehmer
  • Betriebserweiterungen, Betriebsverlegungen und Betriebsentwicklungen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung (insbesondere thermische Gebäudesanierung) und Umweltschutzmaßnahmen 

Die Höhe des Darlehens beträgt 70% der Förderungsbemessungsgrundlage, mit einer Darlehensuntergrenze von € 5.000,- und einer Darlehensobergrenze von € 70.000,-. Die Summe der förderbaren Kosten darf die Obergrenze von € 100.000,- nicht übersteigen.

Jungunternehmern kann für Betriebsmittel und Betriebsgründungskosten zusätzlich ein Darlehen in Höhe von maximal € 20.000,-- gewährt werden.

Die Laufzeit der Darlehen beträgt grundsätzlich fünf Jahre; für bauliche Maßnahmen zehn Jahre. Übersteigen bei gemischten Vorhaben die Kosten für bauliche Maßnahmen 50% der Förderungsbemessungsgrundlage, beträgt die Laufzeit zehn Jahre.

Zur Verzinsung:

  • 1,0 % für die ersten beiden Jahre der Darlehenslaufzeit und 2,0 % für die restlichen drei Jahre der Darlehenslaufzeit außerhalb und 1,0 % auf 5 Jahre innerhalb des Regionalfördergebietes (politischer Bezirk Lienz)
  • Jungunternehmer erhalten ein zinsfreies Darlehen für die ersten beiden Jahre der Darlehenslaufzeit und 1,5 % für die restlichen drei Jahre der Darlehenslaufzeit (im Bezirk Lienz ist das Darlehen für Jungunternehmer für die ersten fünf Jahre generell zinsfrei).
    Bei Darlehen auf 10 Jahre wird die zweite Hälfte der Laufzeit zinsmäßig zum gegebenen Zeitpunkt gesondert vereinbart. 
  • Bei Zahlungsverzug kommen zu den normalen Zinsen noch Verzugszinsen von 6 % hinzu.

Richtlinie Direktdarlehen an Kleinstunternehmen des Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (Gesamtversion).

Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Karl Pittracher und Frau Cornelia Abenthung.


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