Kammer.West HomeMitglieder-ServiceWirtschaftsförderungen Land Tirol
Die Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Wirtschaftsförderungen im Amt der Tiroler Landesregierung ist zuständig für die Tiroler Wirtschaftsförderungen.
Kontaktadresse:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
Email: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Homepage Sachgebiet Wirtschaftsförderung: www.tirol.gv.at/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/
Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu den Wirtschaftsförderungen, die ab 1.1.2012 allen Tiroler ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen zugänglich sind.
Ziel der Tiroler Kleinunternehmensförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Kleinunternehmen in Tirol. Gefördert wird die Ansiedlung und Entwicklung von Kleinunternehmen (KU).
Bei der Entwicklung von Kleinunternehmen werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5% der förderbaren Kosten. Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Aufschlag von bis zu 10% gewährt werden. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 100.000,- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 500.000,- begrenzt.
Richtlinie Tiroler Kleinunternehmensförderung (Gesamtversion).
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden.
Die Förderungsschwerpunkte liegen in der Förderung von
Richtlinie Förderung von Energiesparmaßnahmen (Gesamtversion).
Zuständige Ansprechpartnerin im Amt der Tiroler Landesregierung ist Frau Christine Seidl.
Die Ziele der Förderung liegen in der
Gefördert werden Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anbahnung von Projekten entstehen, wie
Die Förderung wird als Einmalzuschuss bis zu maximal 75 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Expertisen, erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) gewährt. Die Obergrenze der Förderung beträgt € 5.000,-- pro Projekt.
Zusätzlich zur Technologieförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von max. € 500,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.
Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann ein weiterer Bonus von max. € 500,- gewährt werden.
Die max. Förderobergrenze beträgt somit € 6.000,- pro Projekt.
Richtlinie Förderung von Initiativprojekten (Gesamtversion).
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.
Zielsetzung der Förderung ist die Forcierung der Forschungs-, Technologieentwicklungs- und Innovations-tätigkeit der kleinstrukturierten Wirtschaft in Tirol. Die Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung erstreckt sich in erster Linie auf Unternehmen des produzierenden Sektors und des produktionsnahen Dienstleistungssektors.
In diesem Rahmen werden Projekte, die
führen, gefördert.
Die Förderung wird als Einmalzuschuss bis zu maximal 30 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungs-, Konzept- und Studienkosten, etc.) gewährt.
Zusätzlich zur Technologieförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.
Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projektes kann ein weiterer Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,-ge währt werden. Die max. Förderungsintensität beträgt somit 40 % der förderbaren Kosten.
Richtlinie Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (Gesamtversion).
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.
Ziel der Förderung ist die Initiierung von Kooperationen und damit die Steigerung der Innovation und des Technologietransfers. Angestrebt werden Kooperationen zwischen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und der gewerblichen Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen. Weiters sollen durch Qualifizierungs- und Organisationsprojekte nachhaltige Kooperationen geschaffen werden.
Gefördert werden
Technologie- und Innovationsprojekte werden mit einem Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, externe Entwicklungskosten, Materialkosten, etc.) gefördert. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. € 50.000,-- betragen; die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 300.000,-- begrenzt.
Qualifizierungs- und Organisationsprojekte werden mit einem Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.). Die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 75.000,-- begrenzt.
Zusätzlich zur Kooperationsförderung kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen ein Bonus von 5 % der förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- gewährt werden. Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.
Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann dem diese Maßnahme betreffenden Unternehmen ein weiterer Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.
Richtlinie Tiroler Kooperationsförderung (Gesamtversion).
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.
Zielsetzung der Förderung ist die Erhöhung der regionalen Quote für Forschung und Entwicklung sowie die Intensivierung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sowie die verstärkte industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen.
Gefördert werden die Kooperationen mit mindestens drei Partnern, die sich bereits als Konsortium konstituiert haben.
Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt:
Gefördert werden
Die Förderung wird als Zuschussförderung bis zu maximal 45 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Instrumente oder Ausrüstung, externe Leistungen, etc.) gewährt. Die Förderung beträgt maximal 300.000,- € pro Jahr. Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre.
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.
Durch die Vergabe von zinsgünstigen Direktdarlehen soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Tirols gestärkt werden.
Dabei werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt:
Die Höhe des Darlehens beträgt 70% der Förderungsbemessungsgrundlage, mit einer Darlehensuntergrenze von € 5.000,- und einer Darlehensobergrenze von € 70.000,-. Die Summe der förderbaren Kosten darf die Obergrenze von € 100.000,- nicht übersteigen.
Jungunternehmern kann für Betriebsmittel und Betriebsgründungskosten zusätzlich ein Darlehen in Höhe von maximal € 20.000,-- gewährt werden.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt grundsätzlich fünf Jahre; für bauliche Maßnahmen zehn Jahre. Übersteigen bei gemischten Vorhaben die Kosten für bauliche Maßnahmen 50% der Förderungsbemessungsgrundlage, beträgt die Laufzeit zehn Jahre.
Zur Verzinsung:
Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Karl Pittracher und Frau Cornelia Abenthung.
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