Wir bitten Sie, hinsichtlich des Wahlvorganges Folgendes zu beachten:
Wahltermin: Donnerstag, 21. Mai 2026, 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Wahlberechtigt sind:
- Alle Mitglieder der Sektion Architekt:innen – sowohl mit ausübender als auch mit ruhender Befugnis – sofern sie in die Wählerliste aufgenommen wurden.
- Sie können entweder persönlich im Wahllokal (Kammerdirektion in Innsbruck) oder durch Briefwahl wählen.
- Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Ziviltechniker:innenlegitimation oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
- Bitte beachten Sie, dass jede einzelne Stimme für die Wahl wichtig ist, da der neue Sektionsvorstand nach dem Stimmverhältnis aus den Mitglieder der 3 Listen zusammengestellt wird.
- Das Ziviltechnikergesetz 2019 sieht keine Möglichkeit der Reihung oder Streichung vor. Es ist nur möglich, einen Wahlvorschlag (und nicht Einzelpersonen aus verschiedenen Wahlvorschlägen) zu wählen.
Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht
Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen in der Wahlausschreibung vom 11.05.2026.

